Über den Förderverein
Herzlich Willkommen beim Förderverein der Beruflichen Schule des Wetteraukreises in Butzbach e.V.
Der Förderverein unterstützt die Berufs- und Technikerschule Butzbach bei der Aus- und Weiterbildung von Schülerinnen, Schülern und Studierenden.
Dem Schulträger, als Verantwortlicher für die räumliche und sachliche Ausstattung der Schulen, stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Über den schulischen „Normalbetrieb“ hinausgehende Ausgaben können vom Schulträger kaum noch übernommen werden. Aktuelle Labor- und Werkstattgeräte, Modelle, Projekttage und -vorhaben sowie Klassen-, Studien- und Seminarfahrten prägen maßgebend die Attraktivität einer Schule und gewährleisten eine zeitgemäße Berufs- und Weiterbildung.
Mit Hilfe Ihrer Mitgliedsbeiträge und Spenden, die dem Förderverein der Beruflichen Schule des Wetteraukreises in Butzbach e.V. zur Verfügung stehen, werden die oben angeführten Anschaffungen und Vorhaben der Schule unterstützt. Dafür sei allen Mitgliedern und Spendern im Voraus gedankt.
Mitglied werden
Um die erfolgreiche Arbeit des Fördervereins für das Schulleben an der Beruflichen Schule in Butzbach
weiterführen zu können, sind neue Mitglieder und Spender immer willkommen. Der Jahres-Mindestbeitrag beträgt 20,00 €. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig, da der Förderverein vom Finanzamt Friedberg (Hessen) als gemeinnützig anerkannt wurde. Mitglieder können Einfluss nehmen auf die einzelnen Aktivitäten des Fördervereins.
Willkommen als Mitglieder und Spender sind Schülerinnen und Schüler, Eltern und Vertreter von Unternehmen und anderen Institutionen, Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen, die Interesse an der Bildungsarbeit an der Beruflichen Schule in Butzbach haben.
Für Ihre neue Mitgliedschaft lesen Sie bitte die Vereinssatzung und melden Sie sich an:
Antragsformular zur Aufnahme in den Verein
Der Förderverein der Beruflichen Schule Butzbach e.V. ist nach dem letzten zugestellten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Friedberg/Hessen als gemeinnützigen Zwecken dienender Verein anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Finanzielle Hilfe und damit einen wertvollen Beitrag zur Aus- und Weiterbildungsförderung von Jugendlichen können Privatpersonen und Unternehmen durch ihre Mitgliedschaft im Förderverein leisten. Der Verein ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt (siehe oben) und berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.